Zweckzuschuss des Bundes zur Finanzierung einer Gebührenbremse – Verumlagung auf Abfallgebühren

Gebührenbremse

Die Gemeinde Mellau hat am 29.01.2024 beschlossen, die vom Bund beschlossene Gebührenbremse gemäß den Richtlinien des Landes auf die Abfallgebühren zu verumlagen. Die Gebührenbremse wurde als Zweckzuschuss an die Gemeinden ausbezahlt. Konkret gelangen diese € 21.000,- nun wie folgt zur Auszahlung:

  • Für jede Person im Haushalt mit Hauptwohnsitz werden € 17,67 als Gutschrift auf der Vorschreibung über die Abfallgebühren für 2024 angeführt.
  • Maximal 4 Personen werden pro Haushalt angerechnet (= € 70,68 maximale Gutschrift)
  • Die Gutschrift kommt nur einmalig zur Auszahlung

 

Bei Fragen zur Abrechnung bzw. zur Gebührenbremse steht das Gemeindeamt Mellau gerne zur Verfügung.