Bauen und Wohnen

Luftbild Mellau

Ablauf eines Bauvorhabens

Wird beabsichtigt zu bauen, wird empfohlen sich mit dem Anliegen, am besten vor den ersten Planversuchen, an die Gemeinde zu wenden, um erste Auskünfte zu erhalten und um Fragen der Gestaltung oder einer fehlenden Flächenwidmung zu klären.

Die ersten Entwurfspläne werden auf einer Sitzung des Gestaltungsbeirates durchbesprochen. 

Wenn das Projekt vom Gestaltungsbeirat positiv beurteilt wurde, sind alle Unterlagen für den Bauantrag zusammenzustellen. Die Einreichunterlagen inkl. Bauantrag müssen in 3-facher Ausführung beim Gemeindeamt abgegeben werden. 

Sobald allfällige erforderliche Zustimmungen, etc. gegeben sind, wird ein Termin für die Bauverhandlung vereinbart. Im Zeitraum bis zur Bauverhandlung (ca. 3-4 Wochen) werden notwendige Gutachten für das Bauvorhaben eingeholt. 

Bei der Bauverhandlung bekommen alle Beteiligten die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen abzugeben. Wenn alle Fragen und Unklarheiten geklärt sind, kann der Baubescheid von der Baubehörde ausgestellt werden. 

Nach Vollendung des Vorhabens ist innerhalb von 2 Wochen eine Fertigstellungsmeldung zu übermitteln. Nachdem alle im Baubescheid aufgelisteten Bestätigungen und Attesten abgegeben wurden, erfolgt eine Schlussüberprüfung durch unseren Bausachverständigen vor Ort. Der Akt des Vorhabens wir geschlossen, wenn alle Mängel behoben worden sind. Der Akt wird in diesem Zuge an das Finanzamt übermittelt. 


Gestaltungsbeirat

Die Aufgabe der Gestaltungsbeirats besteht darin, durch Empfehlungen das Ortsbild nicht negativ zu beeinträchtigen. Begutachtet werden alle Arten von Bauten. 

Mitglieder: 

  • Univ.- Prof. Hermann Kaufmann
  • Dipl. Ing. Helmut Dietrich
  • DI Walter Felder 

Die Sitzungen finden vierteljährlich statt. Termine werden über die Homepage, Gemeindeblatt, etc. frühzeitig veröffentlicht. Alle Projekte müssen mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Gemeindeamt abgegeben werden. Bauwerber haben die Möglichkeit, beim Sitzungstermin persönlich dabei zu sein. Eine Terminvereinbarung erfolgt bei Abgabe der Planunterlagen. 


Arten von Bauvorhaben

Das Vorarlberger Baugesetz unterscheidet zwischen drei Arten von Bauvorhaben:

  • Freie Bauvorhaben 
  • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben 


Freie Bauvorhaben sind Vorhaben, die weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen. Dies gilt besonders für bloße Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie unwesentliche Änderungen von Bauwerken oder sonstigen Anlagen.
Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken ist jedenfalls frei, sofern die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehaltenwerden und

  • die Anlage in die Dach- und Wandfläche einfügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- und Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt; oder
  • im Fall der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand maximal 1,20 m beträgt und der Abstand zur Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht.

Alle anderen Bauvorhaben sind bewilligungs- oder anzeigepflichtig. Im Zweifelsfall empfehlen wir immer vorab mit dem Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen. 


Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Mellau, Stand: 22.10.2010