Informationen zum Bauverfahren in der Gemeinde Mellau
Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben:
- bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 18 BauG)
- anzeigepflichtige Bauvorhaben (§ 19 BauG)
- freie Bauvorhaben (§ 20 BauG)
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Dazu zählen z. B. die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen sowie Vorhaben, die eine Abstandsnachsicht benötigen. Die Baubewilligung bestätigt die gesetzeskonforme Planung des Bauvorhabens und berechtigt nach Rechtskraft zur Ausführung.
Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Hierzu zählen z. B. die Errichtung von kleineren Nebengebäuden (Geräteschuppen), Bauwerken, die keine Gebäude sind (Carports, Schwimmbecken, Stützmauern), straßenseitigen Einfriedungen oder Abbrüche von Gebäuden. Im Anzeigeverfahren sind Nachbarn keine Parteien. Ein Freigabebescheid bestätigt die gesetzeskonforme Planung und berechtigt nach Rechtskraft zur Ausführung. Sofern die Baubehörde innerhalb von 6 Wochen nach Bauanzeige keine Entscheidung trifft, darf ebenfalls mit dem Bau begonnen werden.
Freie Bauvorhaben
Hierzu gehören z. B. nicht an öffentlichen Straßen gelegene Einfriedungen bis max. 1,80 m Höhe oder bloße Sanierungsmaßnahmen.
Im Zweifelsfall entscheidet die Gemeinde Mellau, ob eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht besteht. Gerne beraten wir Sie während der Amtszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung.
Schritte zur Baubewilligung oder zum Freigabebescheid
Einreichung
des Bauantrags bzw. der Bauanzeige mit den erforderlichen Planunterlagen laut Baueingabeverordnung. Wir empfehlen eine vorherige Abklärung mit der Gemeinde Mellau. Planunterlagen bitte zusätzlich zr Papierform auch in digitaler Form übermitteln.
Begutachtung
der Unterlagen durch die Baubehörde der Gemeinde Mellau.
Kundmachung
der Bauverhandlung oder schriftliches Parteiengehör bei positivem Begutachtungsergebnis.
Akteneinsicht und Stellungnahmen
durch Nachbarn und andere Parteien.
Bauverhandlung
sofern erforderlich.
Baubewilligung oder Freigabebescheid,
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fertigstellungsmeldung
schriftliche Meldung der Fertigstellung, ggf. mit Schlussprüfung vor Ort.
Checkliste für den Bauantrag / die Bauanzeige
- Schriftlicher Bauantrag / Bauanzeige (Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Art, Lage, Umfang und geplante Nutzung des Bauvorhabens)
- Energieausweis (bei konditionierten Gebäuden)
- Unterschriften der bauwerbenden Person und aller Grundeigentümer
- Zustimmung betroffener Nachbarn (bei Abstandsnachsicht)
- Nachweis der Anbindung an das öffentliche Straßennetz (z. B. Dienstbarkeitsvertrag; bei Landesstraße Gebrauchserlaubnis)
- Verzeichnis der Nachbarn (Anschrift, Grundstücksnummern)
- Plan- und Beschreibungsunterlagen (je 3-fach, unterschrieben von Bauwerber und Planer):
- Baubeschreibung (inkl. Ausführungsart, Berechnungen, Abwasser, Strom, Wasser, Heizung etc.)
- Übersichtsplan M 1:1000
- Schnitte, Ansichten, Grundrisse M 1:100
- Abstandsflächenplan M 1:200
- Lageplan M 1:500 (Bauvorhaben, Zufahrten, Abstellplätze, Abwasseranlagen etc.)
Checkliste für Bauvorhaben.pdf herunterladen (3.82 MB)
Da die Gemeinde Mellau nicht Teil der Baurechtsverwaltung ist, werden bei der Bewilligung von Baubescheiden zusätzlich Sachverständigen Gebühren des Bautechnischen Sachverständigen Andreas Böhler-Huber vorgeschrieben.
Gestaltungsbeirat
Die Aufgabe der Gestaltungsbeirats besteht darin, durch Empfehlungen das Ortsbild nicht negativ zu beeinträchtigen. Begutachtet werden alle Arten von Bauten.
Mitglieder:
- Univ.- Prof. Hermann Kaufmann
- Dipl. Ing. Helmut Dietrich
- DI Walter Felder
Die Sitzungen finden vierteljährlich statt. Termine werden über die Homepage, Gemeindeblatt, etc. frühzeitig veröffentlicht. Alle Projekte müssen mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Gemeindeamt abgegeben werden. Bauwerber haben die Möglichkeit, beim Sitzungstermin persönlich dabei zu sein. Eine Terminvereinbarung erfolgt bei Abgabe der Planunterlagen.