Zweitwohnsitz

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Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz) in Mellau

Grundsätzlich wird bei der Anmeldung in der Gemeinde zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz unterschieden. Der Hauptwohnsitz einer Person ist nach § 1 Abs. 7 des Meldegesetzes an jener Unterkunft begründet, an der sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften (§ 1 Abs. 8 des Meldegesetzes).

Liegt kein Hauptwohnsitz vor, so ist ein Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) anzumelden. Eine Wohnung (Zweitwohnsitz), die nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient, sondern während des Urlaubs, der Ferien oder sonst zu Erholungszwecken genützt wird, bedarf einer gesonderten Widmung als Ferienwohnung. Im Zweifelsfall ist mit der Gemeinde Mellau abzuklären, ob bereits eine Widmung als Ferienwohnung vorliegt. Wird eine Wohnung während des Urlaubs, der Ferien oder sonst zu Erholungszwecken genützt und es liegt keine Widmung als Ferienwohnung vor, wird gemäß § 57 Abs. 1 lit e des Vbg. Raumplanungsgesetzes eine Verwaltungsübertretung begangen, die von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit einer Geldstrafe bis 35.000 Euro zu bestrafen ist.

Zur Feststellung, ob Verwaltungsübertretungen stattfinden, werden Erhebungen durch die dafür angestellten Kontrollorgane Markus Baumeister und Andreas Raneburger im Gemeindegebiet Mellau durchgeführt und bei Verstößen der Behörde gemeldet.