Privatzimmer Qualitätsverbesserung

Das Land Vorarlberg und die Gemeinden als Träger von Privatrechten gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken.


Voraussetzungen

Förderungswerber können Privatpersonen sein, die mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes Privatzimmer im Umfang von nicht mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten, sofern die Privatzimmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisationen zur Vermietung angeboten worden sind.


Gefördert wird die Errichtung und Einrichtung bzw. vollständige Erneuerung des Sanitärkomforts, der Umbau von Privatzimmern in Ferienwohnungen mit Küche, die Modernisierung von Ferienwohnungen, Gästezimmern und Gasträumen samt Eingangsbereich sowie Investitionen in die betriebliche Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Gastes.


Termine und Fristen

Förderungsansuchen sind vor Durchführung der zu fördernden Investitionen bei der Standortgemeinde einzureichen. Die Antragstellung hat mittels eines Formulars zu erfolgen, welches bei den Gemeinden aufliegt.


Benötigte Unterlagen

Alle notwendigen Angaben sind im Antragsformular anzugeben.

Förderungsantrag_zur_Qualitätsverbesserung_von_Privatzimmern.pdf herunterladen (0.18 MB)

Online-Förderungsantrag zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern

Richtlinien_für_Förderungen_zur_Qualitätsverbesserung_von_Privatzimmern.pdf herunterladen (0.59 MB)