Meldewesen

Meldeangelegenheiten können persönlich im Gemeindeamt erledigt werden.


Anmeldung Hauptwohnsitz 

Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen. Innerhalb Österreichs ist nur die Anmeldung eines einzigen Hauptwohnsitzes möglich. Außerhalb Österreichs kann jemand einen weiteren Hauptwohnsitz haben. 


Anmeldung Nebenwohnsitz 

Ein Nebenwohnsitz (Wohnsitz) gilt bereits als begründet, wenn sich ein Mensch an einer Unterkunft mit der Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben und diese Unterkunft regelmäßig zu Wohnzwecken benützt. 


Abmeldung

Bei einem Verzug innerhalb Österreichs ist die Abmeldung vom früheren Wohnort am neuen Wohnort bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde durchzuführen. Die Abmeldung wird von dieser Meldebehörde gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort durchgeführt. Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn der neue Wohnort im Ausland oder noch unbekannt ist bzw. wenn es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt. 

Zuständig