Grundverkehrs-Ortskommission

Die Übertragung von land-und forstwirtschaftlichen Flächen und von Baugrundstücken unterliegt dem Grundverkehrsgesetz. Die Grundverkehrs-Ortskommission besteht aus dem Bürgermeister und drei Beisitzern. 

Mitglieder

Ersatzmitglieder