Verordnung - Sperre Abschnitt der Gemeindestraße Klaus

22.04.2021 14:48

information

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Mellau

Abschnitt der Gemeindestraße GST 2456/1, KG Mellau  
Straßenpolizeiliche Maßnahme aufgrund von Arbeiten am Stenngraben -   vorübergehende Sperre      

                                                                   

In Anwendung der Bestimmungen des § 43 Abs 1 lit b der StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F. in Verbindung mit der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995 sowie § 67 Abs 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr 40/1985 wird angeordnet:

Aufgrund von Arbeiten am Stenngraben in der Klaus ist die Gemeindestraße GST 2456/1 in diesem Bereich (siehe Luftbild) am Donnerstag, 22.04.2021 und Freitag, 23.04.2021, nicht befahrbar. Eine Durchfahrt einwärts bis zum Hausnr. 258 (Berlinger Leo) sowie auswärts bis zum Hausnr. 428 (Berktold Rainer) ist jederzeit möglich. 

Diese Verordnung ist durch das Straßenverkehrszeichen nach § 52 Z 1 StVO 1960 „Fahrverbot in beiden Richtungen“ am Anfang und am Ende der Straßensperre kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO 1960 mit der Anbringung des Zeichens in Kraft.


Der Bürgermeister  

Tobias Bischofberger