Sachkundenachweis für Hundehalter

Ein schwarz-weißer Welpe, der im Gras liegt

Aufgrund der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 124/2024, und der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 144/2026, haben ab 1. Juli 2026 alle Personen, welche die Haltung von Hunden anstreben, verpflichtend einen Sachkundenachweis zu erbringen. 

Der Sachkundenachweis umfasst:

  • einen Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Dieser ist vor Aufnahme der Haltung zu absolvieren.
  • eine zweistündige Praxiseinheit. Diese ist binnen zwölf Monaten nach der Aufnahme der Haltung nachzuweisen. Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein, wenn die Praxiseinheit absolviert wird.

Personen, die vom Sachkundenachweis befreit sind:

Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundenachweises befreit sind insbesondere Personen, die bei Aufnahme eines Hundes bereits einen Hund halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund für einen Zeitraum von zwei Jahren gehalten haben und dies durch eine Registrierung in der Heimtierdatenbank nachweisen können. Weiters Personen, die über bestimmte fachrelevante Ausbildungen verfügen. Welcher Personenkreis konkret umfasst ist, ergibt sich aus § 2a Abs. 5 der 2. Tierhaltungsverordnung.

Weiter Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie auf der Website des Landes Vorarlberg: Verpflichtender Sachkundenachweis ab 01.07.2026

Eine Liste der geeigneten Personen zur Durchführung von Sachkundekursen finden Sie ebenfalls auf der Website des Landes Vorarlberg: 9ddcd125-8e88-5dae-5b6e-af96e67a321c


Hundefreunde Bregenzerwald

Um angehenden Hundebesitzer:innen in unserer Region die fachgerechte und gesetzeskonforme Absolvierung des gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweises zu ermöglichen, organisiert der Club für Hundefreunde Bregenzerwald einen entsprechenden Sachkundevortrag.

Termin:              16. Oktober 2026, 17:00 Uhr

Ort:                     Sitzungssaal Gemeinde Egg

Kursbeitrag:     € 100,-

Vortragender:   Jürgen Schwendinger, ÖKV Richter

Anmeldung:      bis 9. Oktober

Weitere Infos:   info@hundefreunde-bregenzerwald.at, Tel. +43/680 234 76 88


Ein erbrachter Sachkundenachweis kann vom Hundebesitzer auf der Website heimtierdatenbank.ehealth.gv.at mittels ID-Austria-Anmeldung selbstständig eingetragen werden.