Wahlen

Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025

Die Landesregierung hat mit Verordnung die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters auf Sonntag, den 16. März 2025, und den Tag der allfälligen Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, den 30. März 2025, ausgeschrieben sowie als Stichtag den 30. Dezember 2024 bestimmt.

Wann:                Sonntag, 16. März 2025, 7:00 - 12:00 Uhr
Wo:                     Platz 551, 6881 Mellau
Stichtag:           Montag, 30. Dezember 2024


Wahlberechtigt für die Gemeindewahlen ist, wer am Stichtag der Wahl (30. Dezember 2024):

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 
  • den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat 
         und 
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (der jüngste Wähler ist somit am 16. März 2009 geboren).

 

Wählverzeichnis:

In das Wählerverzeichnis kann vom 20. Jänner bis einschließlich 29. Jänner 2025 im Gemeindeamt Mellau, erstes Obergeschoss, eingesehen werden. Im Wählverzeichnis sind sämtliche am Stichtag wahlberechtigte Personen eingetragen.

 

Öffnungszeiten zur Einsichtnahme:

Montag bis Freitag          von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Freitag        von 13:00 bis 17:00 Uhr
Montag, 20.01.2025        von 17:00 bis 18:00 Uhr


Passives Wahlrecht:

  • In die Gemeindevertretung ist jeder Landesbürger oder nicht österreichische Unionsbürger wählbar, der 
  • am Stichtag (30.12.2024) in der betreffenden Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, 
  • spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig verurteilt wurde. 

 

Mehrheitswahlverfahren:

In Mellau findet in guter Tradition voraussichtlich ein Mehrheitswahlverfahren (also ohne Wahlvorschläge bzw. ohne Liste) statt.

Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt dann durch die Gemeindevertretung


Wahlkartenbeantragung:

Die Wahlkarten können ab der Wahlausschreibung zwar beantragt werden, ein Versand erfolgt allerdings erst nach dem Vorliegen sämtlicher Drucksorten (frühestens 18.02.2025). Der genaue Termin wird allerdings noch bekannt gegeben. Wahlkarten können Personen beantragen, welche am Wahltag verhindert sind (gesundheitliche Gründe, Ortsabwesend oder Auslandaufenthalt).

 

Beantragung:

Schriftlich (per Mail, Brief, www.meinewahlkarte.at) 

  • bis Mittwoch vor der Wahl (12.03.2025)
  • bis Freitag vor der Wahl (14.03.2025) sofern eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist

 Mündlich

  • bis Freitag vor der Wahl (14.03.2025), 12:00 Uhr
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!

Es ist klar geregelt, dass sich der Wahlberechtigte bei der Antragstellung nicht vertreten lassen kann. Davon zu unterscheiden gilt allerdings die Ausfolgung der Wahlkarte. Diese kann postalisch oder persönlich ausgefolgt werden, oder an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person.

Beantragt der Wähler seine Wahlkarte mündlich, ist ein amtlicher Lichtbildausweis und die amtliche Wahlinformation mitzubringen. In der zuvor versendeten Wahlinformation befinden sich bereits ein oder mehrere Stimmzettel. 

Aufgrund unserer Erfahrungen möchten wir darum bitten, dass die Anforderungskarte, die zusammen mit der amtlichen Wahlinformation versendet wird, zur Beantragung der Wahlkarte nicht nur postalisch an die Gemeinde geschickt, sondern entweder direkt in den Briefkasten der Gemeinde geworfen oder die Wahlkarte persönlich bzw. elektronisch beantragt wird. 

 

Ausweispflicht:

Im Wahlgesetz ist eindeutig geregelt, dass das Wählen ein hoheitliches, persönliches Recht ist und zur Stimmabgabe ein Ausweisdokument mitgebracht werden muss. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir alle Wählerinnen und Wähler, sich rechtzeitig mit den erforderlichen Unterlagen auszustatten. 


Gemeindevertretungswahl 2020

In Mellau wird auf Gemeindeebene nicht nach Parteien gewählt. Bei der letzten Wahl am 13.09.2020 gab es eine Mehrheitswahl. Bei dieser Wahl erreichte Tobias Bischofberger 448 Stimmen. Bei der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Mellau am 02.10.2020 wurde Tobias Bischofberger erneut zum Bürgermeister der Gemeinde Mellau gewählt.


Wahlbeteiligung: 52,80 %
Wahlberechtigte: 1.019
Abgegebene Stimmen: 538
Gültige Stimmen: 533
Ungültige Stimmen: 5


Gesamtergebnis Gemeindevertretungswahl 2020


Weitere abgeschlossene Wahlen:

Ergebnisse Nationalratswahl 2024, 29.09.2024

Nationalratswahl_2024_Mellau_Sprengelergebnisse_29.09.2024.pdf herunterladen (0.19 MB)


Ergebnisse Landtagswahl 2024, 13.10.2024

Landtagswahl_2024_Mellau_Sprengelergebnisse_13.10.2024.pdf herunterladen (0.04 MB)


Ergebnisse EU-Wahl 2024, 09.06.2024

Ergebnis EU-Wahl 2024


Ergebnisse Bundespräsidentenwahl 2022, 09.10.2022

Bundespräsidentenwahl_2022_Mellau_Sprengelergebnisse_09.10.2022.pdf herunterladen (0.18 MB)