Landtagswahl am 13. Oktober 2024 - Beantragung Wahlkarte

Wahl

Die Wahl des Landtages findet am Sonntag, den 13. Oktober 2024 statt. Das Wahllokal im Foyer des Dorfsaal Mellau ist von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigte, die vorrausichtlich am Wahltag verhindert sein werden, habe den Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist möglich.

Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden! 


Wenn die Wahlkarte persönlich im Gemeindeamt beantragt wird, kann die Wahlkarte auch gleich ausgefolgt werden! Aufgrund des langen Postweges, empfiehlen wir ausdrücklich eine persönliche Beantragung! Bei Fragen oder Unklarheiten, immer bitte zuerst mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen!



Beantragung Wahlkarte
 
schriftlich 
(per E-Mail, Telefax, Brief, über die Internetmaske auf z.B. www.help.gv.at oder über www.meinewahlkarte.at)

  • bis zum 4. Tag vor der Wahl oder
  • bis zum 2. Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtige Person möglich ist oder

 mündlich 
(d.h. persönlich, NICHT aber telefonisch) bis zum 2. Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr,

  • Der Wahlberechtigte kann sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen, auch nicht durch eine bevollmächtigte Person oder einen Erwachsenenvertreter. Zulässig ist jedoch die Überbringung eines schriftlichen Antrages des Wahlberechtigten auf Ausstellung einer Wahlkarte durch einen Boten. 

persönliche Beantragung
Bitte bringt bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte die Anforderungskarte und einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Pass, E-Card, etc.) mit. Der amtliche Stimmzettel welcher mit der Anforderungskarte übermittelt wurde, muss bei der Antragstellung bitte mitgebracht werden.


Wahlkarten können während den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes beantragt werden.

Beachtet bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss. 
Weitere Informationen können auf der Homepage der Gemeinde oder persönlich im Gemeindeamt erfragt werden.