Wie in den vergangenen Jahren wird auch für die kommende Heizperiode ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum vom 12. Oktober 2020 bis 19. Februar 2021 direkt beim Gemeindeamt beantragt werden.
Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
a) bei einer alleinstehenden Person netto € 1.237, --
b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 1.895, --
c) bei einer alleinerziehenden Person mit einen Kind netto € 1.515, -- und
d) zuzüglich zu b) und c) bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 215, --
Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen sowie Grundwehrdienerentgelt bzw. Zivildienstentschädigung.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nachzuweisen. Pro Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig € 270, -- gewährt werden.
Neu – elektronische Beantragung des Heizkostenzuschusses:
Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss auch mit diesem Formular elektronisch beantragt werden. Dadurch ersparen Sie sich den Gang ins Gemeindeamt und können den Heizkostenzuschuss bequem von zu Hause aus beantragen. Wichtig bei der Antragstellung ist:
- Das Antragsformular kann per Post oder E-Mail (an lukas.metzler@mellau.at) abgeschickt werden
- Alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen angegeben werden
- Sämtliche Einkommen sind mittels geeigneter Dokumente (letzter Lohn- oder Gehaltszettel, Kontoauszug, Zusicherungsbescheid) nachzuweisen und als Anhang mitzuschicken
- Das Formular kann auch ohne Unterschrift per Mail abgeschickt werden, in diesem Fall ist eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises mitzuschicken
- Nach Prüfung der vollständig eingelangten Unterlagen und Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses wird der Betrag auf Ihr Konto überwiesen