Gemeinderatswahlen 2025 – Informationen zur Stimmabgabe

Wahl

Die Gemeinderatswahlen finden am Sonntag, den 16. März 2025, statt. Das Wahllokal befindet sich im Foyer des Dorfsaals Mellau und ist von 07:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.


Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, können eine Wahlkarte beantragen. Diese wird von der Gemeinde ausgestellt, in der die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

1. Schriftliche oder elektronische Beantragung

📌 Online-Beantragung:

📌 Anforderungskarte:

  • Die Anforderungskarte wird mit der amtlichen Wahlinformation versendet.
  • Einwurf der ausgefüllten Karte in den schwarzen Briefkasten der Gemeinde.

2. Mündliche Beantragung (persönlich im Gemeindeamt)

📌 Frist:

  • Persönliche Beantragung bis 14. März 2025, 12:00 Uhr.
  • Die Ausstellung der Wahlkarten beginnt ab SOFORT

📌 Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, E-Card mit Foto).
  • Anforderungskarte und amtlicher Stimmzettel (falls bereits erhalten).

📌 Wichtige Hinweise:

  • Die persönliche Beantragung kann nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Ein schriftlicher Antrag kann jedoch durch einen Boten überbracht werden.
  • Wird die Wahlkarte persönlich im Gemeindeamt beantragt, kann sie sofort mitgenommen werden.

Empfehlung zur persönlichen Beantragung

Da der Postweg länger dauern kann, empfehlen wir ausdrücklich eine persönliche Beantragung im Gemeindeamt.

📌 Wichtiger Hinweis: Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss eine Begründung enthalten (z. B. Ortsabwesenheit oder Aufenthalt im Ausland).

📞 Fragen oder Unklarheiten?
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Gemeinde Mellau für weitere Informationen!