Aufsichtspflicht im Schwimmbad

Schwimmbad

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Badeordnung des Schwimmbades Mellau hin.

Kinder bis 10 Jahre müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei den jeweiligen Begleitpersonen.

Das Badepersonal ist nicht dazu verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Aufsicht über Kinder, Minderjährige oder Nichtschwimmer zu übernehmen.

Die Aufsichtspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die Begleitperson das Gelände des Schwimmbades nicht betritt oder vorzeitig wieder verlässt. Bei der Nutzung von Attraktionen und Spielbereichen ist besonders auf eine entsprechende Aufsicht zu achten.

Wir bitten alle Eltern und Begleitpersonen um Beachtung dieser Regelung, damit der Schwimmbadbesuch für alle sicher und angenehm bleibt.

Vielen Dank für das Verständnis.