Gemeinde
Informationen
- Sprechtage/Beratungen
Informationen - Land- und Forstwirtschaft
Informationen - Standesamt
Eheschließung
Geburt eines Kindes
Werdende Mütter (Eltern) - Meldeamt
Informationen
Formular - Bauamt
Informationen
www.bauherrenweb.at - Passwesen
Informationen - Verordnungen
Steuern und Abgaben 2012
Entgelte 2012 - Steuern & Abgaben
Berechnung Zweitwohnsitzabgabe
Hinweise Tourismusbeitrag 2011
Berechnung Tourismusbeitrag - Förderungen
Informationen
Formular Qualitätsverbesserung
Richtlinien Qualitätsverbesserung - Fundwesen
Informationen
- Wählerkartei
zur Wählerkarte
- Gemeindevermittlungsamt
Von dem Vermittlungsamt können zwischen streitenden Parteien wirksame Vergleiche abgeschlossen werden:
- über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen,
- in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berechtigung von Grenzen und beweglichen Güter oder über
Grunddienstbarkeiten,
- in Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung,
- in Besitzstreitigkeiten
Zur Vornahme des Vergleichsversuches ist das Vermittlungsamt zuständig, in dessen Sprengel die eine oder andere Partei ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Für die Gemeinde Mellau befindet sich das Vermittlungsamt in Au.
Nach § 26 des Gesetzes über die Gemeindevermittlungsämter sind dieses auch zur Vornahme von Sühneversuchen und Ehrenbeleidigungssachen zuständig.

