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5.2.2012 : 13:14 : +0100

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Von dem Vermittlungsamt können zwischen streitenden Parteien wirksame Vergleiche abgeschlossen werden:

- über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen,
- in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berechtigung von Grenzen und   beweglichen Güter oder über 
  Grunddienstbarkeiten,
- in Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung,
- in Besitzstreitigkeiten

Zur Vornahme des Vergleichsversuches ist das Vermittlungsamt zuständig, in dessen Sprengel die eine oder andere Partei ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Für die Gemeinde Mellau befindet sich das Vermittlungsamt in Au.
Nach § 26 des Gesetzes über die Gemeindevermittlungsämter sind dieses auch zur Vornahme von Sühneversuchen und Ehrenbeleidigungssachen zuständig.